Donnerstag, 9. Februar 2012

der Bürger und sein Staat

Der Begriff des Bügers schlechthin wird aber durch kein Merkmal zutreffender bestimmt als durch das der Teilnahme an dem Gerichte und der Regierung.

.. Und hieraus können wir dann entnehmen was ein Bürger ist: wem es nämlich zusteht, an der beratenden oder richterlichen Gewalt teilzunehmen, den nennen wir daraufhin einen Bürger seines Staates, und Staat nennen wir, um es einfach zu sagen, die Gesamtheit der Genannten, die hinreicht, um sich selbst zum Leben zu genügen.

Quelle:  Aristoteles, Politik

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